- In der Kursgebühr enthalten sind, sofern nicht anders angegeben, 10 x 1 Stunde Tanzunterricht.
- Wenn die Tanzschule eine Stunde ausfallen lässt, aus welchen Gründen auch immer, wird die Stunde automatisch hinten angehängt.
- Wer aus einem laufenden Kurs aussteigt, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
- Wenn Sie im Krankheitsfall aus einem Kurs aussteigen, bekommen Sie bis zur 7. Std., gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, einen Gutschein. Damit können Sie innerhalb eines halben Jahres erneut einen Kurs beginnen. Der Gutschein ist nicht übertragbar.
- Ab der 8. Stunde haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung.
- Kommt ein Kurs nicht zustande oder wird von der Tanzschule ohne Ersatz vorzeitig beendet, so bekommen Sie Ihre Kursgebühr ganz oder anteilig der geleisteten Stunden erstattet.
- Sie können jederzeit an dem gleichen Kurs in einer anderen Stadt teilnehmen.
- Wenn Sie eine Stunde versäumen, haben Sie zwar keinen Anspruch auf Erstattung, können diese aber in einem anderen Kurs jederzeit mitmachen.
- Die Tanzschule haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Auf persönliche Wertgegenstände muss der Teilnehmer persönlich achten.